Alles fließt ins Meer ...

Willkommen beim 
Gewässerbewirtschaftungsverband Baltic - 
Neustädter Bucht
Die Aufgabe des Gewässerbewirtschaftungsverbandes Baltic - Neustädter Bucht ist die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft sowie die Fortentwicklung von Gewässer-, Boden- und Naturschutz.
Dies geschieht u.a. durch die Unterstützung seiner Mitgliederverbände bei der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie im Bearbeitungsgebiet Nr. 29 entlang der Ostseeküste von Brodau bis Niendorf.

1. Der Verband - GBV
2. Die Arbeitsgruppe - GBV
3. Amtliche Bekanntmachung - GBV
4. Die Satzung - GBV

Der Gewässerbewirtschaftungsverband Baltic - Neustädter Bucht

Zusammen mehr bewegen: Der GBV - Neustädter Bucht fördert die verbandsübergreifende Zusammenarbeit und vertritt die Interessen bei der nationalen Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie.

Die Mitglieder 
sind der WBV Aalbeek, WBV Brodau, WBV Neustädter Binnenwasser, WBV Ostse, WBV Redingsdorf und der WBV Rettin. 

Aufgaben und Ziele des Verbandes
des Gewässerbewirtschaftungsverbandes Baltic - Neustädter Bucht sind die verbandsübergreifende Zusammenarbeit und Interessenvertretung bei der nationalen Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Die Aufgabe des Verbandes ist die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft und die Fortentwicklung von Gewässer-, Boden- und Naturschutz durch Unterstützung seiner Mitgliederverbände bei der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie im Bearbeitungsgebiet Nr. 29.

Sitz des Verbandes
Brückstraße 13
23730 Neustadt in Holstein

Geschäftsführung
Wasser- und Bodenverband Neustädter Binnenwasser
Geschäftsführer Thorsten Lorenzen

Kontakt
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung unter:
Tel.: (04561) 6371
E-Mail: mail@gbv-baltic.de
 

1. Der Verband - GBV

Die Verbandsversammlung

WBV Aalbeek 
vertreten durch Horst Fick, Hemmelsdorf

WBV Brodau 
vertreten durch Isabell von Ludowig, Brodau

WBV Neustädter Binnenwasser 
vertreten durch Rolf Karstens, Ruhleben 
und Martin Kollmann, Sierhagen

WBV Ostsee 
vertreten durch Susanne Brelowski, Hof Altona

WBV Redingsdorf 
vertreten durch Wolfgang Görtz, Gömnitz

WBV Rettin 
vertreten durch Jochen Kluvetasch, Rettin
 

Der Vorstand

Verbandsvorsteher
Rolf Karstens, 
Ruhleben, 23730 Neustadt

Weitere Vorstandsmitglieder 
Horst Fick, Hemmelsdorf
Isabell von Ludowig, Brodau

 

2. Die Arbeitsgruppe - GBV

Die Arbeitsgruppe im Bearbeitungsgebiet Baltic – Neustädter Bucht ist ein Gremium derjenigen Selbstverwaltungskörperschaften und Interessenverbände, die auf lokaler Ebene maßgebend von der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie betroffen sind.
Sie trägt den Namen:
Arbeitsgruppe im Bearbeitungsgebiet Nr. 29


STÄNDIGE MITGLIEDER

Gewässerbewirtschaftungsverband
Baltic – Neustädter Bucht:      
vertreten durch Rolf Karstens, Ruhleben

Kreis Ostholstein:     
vertreten durch Peter Baumann, Fachdienst Natur und Umwelt

Gemeinden und Ämter:      
vertreten durch Hans-Peter Zink, Altenkrempe

Kreisbauernverband:     
vertreten durch Klaus Müter, Luschendorf

Landesnaturschutzverband S-H:     
vertreten durch Jörg Gauger, Sierksdorf

Örtlicher Naturschutzverband:     
vertreten durch Dr. Irene Timmermann-Trosiener, Bad Schwartau

Verband der Binnenfischer und Teichwirte:      
vertreten durch Peter Klüver, Neustadt
 

3. Amtliche Bekanntmachung - GBV

Bekanntmachungen des GBV Neustädter Binnenwasser

2023

Gemäß § 9 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes zum Gesetz über die Wasser- und Bodenverbände (Landeswasserverbandsgesetz – LWVG –) in der Fassung vom 11.02.2008 (GVOBl. Schl.-H. 2008 S. 86) in Verbindung mit den §§ 19 und 24 der Satzung des Gewässerbewirtschaftungsverbandes Baltic – Neustädter Bucht in der z. Zt. gültigen Fassung wird bekannt gemacht:

Die Verbandsversammlung hat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 
2024 am 13. Dezember 2023 beschlossen.

Jedes  Verbandsmitglied kann Einsicht in die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan und dessen Anlagen nehmen. Die Einsichtnahme ist in der Geschäftsstelle des Verbandes, Brückstraße 13, 23730 Neustadt, nach Terminvereinbarung ab sofort möglich.

Neustadt, 14.12.2023          Rolf Karstens, Verbandsvorsteher

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 2022

Gemäß § 9 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes zum Gesetz über die Wasser- und Bodenverbände (Landeswasserverbandsgesetz – LWVG –) in der Fassung vom 11.02.2008 (GVOBl. Schl.-H. 2008 S. 86) in Verbindung mit den §§ 19 und 24 der Satzung des Gewässerbewirtschaftungsverbandes Baltic – Neustädter Bucht in der z. Zt. gültigen Fassung wird bekannt gemacht:

Die Verbandsversammlung hat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 
2023 am 30. November 2022 beschlossen.

Jedes  Verbandsmitglied kann Einsicht in die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan und dessen Anlagen nehmen. Die Einsichtnahme ist in der Geschäftsstelle des Verbandes, Brückstraße 13, 23730 Neustadt, nach Terminvereinbarung ab sofort möglich.

Neustadt, 08.12.2022          Rolf Karstens, Verbandsvorsteher

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2021

Gemäß § 9 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes zum Gesetz über die Wasser- und Bodenverbände (Landeswasserverbandsgesetz – LWVG –) in der Fassung vom 11.02.2008 (GVOBl. Schl.-H. 2008 S. 86) in Verbindung mit den §§ 19 und 24 der Satzung des Gewässerbewirtschaftungsverbandes Baltic – Neustädter Bucht in der z. Zt. gültigen Fassung wird bekannt gemacht:

Die Verbandsversammlung hat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022
am 09. Dezember 2021 beschlossen.

Jedes  Verbandsmitglied kann Einsicht in die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan und dessen Anlagen nehmen. Die Einsichtnahme ist in der Geschäftsstelle des Verbandes, Brückstraße 13, 23730 Neustadt, nach Terminvereinbarung ab sofort möglich.

Neustadt, 13.12.2021          Rolf Karstens, Verbandsvorsteher

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2020

Gemäß § 9 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes zum Gesetz über die Wasser- und Bodenverbände (Landeswasserverbandsgesetz – LWVG –) in der Fassung vom 11.02.2008 (GVOBl. Schl.-H. 2008 S. 86) in Verbindung mit den §§ 19 und 24 der Satzung des Gewässerbewirtschaftungsverbandes Baltic – Neustädter Bucht in der z. Zt. gültigen Fassung wird bekannt gemacht:

Die Verbandsversammlung hat die  Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020
am 27. November 2019 beschlossen.

Jedes  Verbandsmitglied kann Einsicht in die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan und dessen Anlagen nehmen. Die Einsichtnahme ist in der Geschäftsstelle des Verbandes, Brückstraße 13, 23730 Neustadt, während der Geschäftszeiten oder nach Terminvereinbarung ab sofort möglich.

Neustadt, 28.11.2019          Rolf Karstens, Verbandsvorsteher

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2019

Gemäß § 9 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes zum Gesetz über die Wasser- und Bodenverbände (Landeswasserverbandsgesetz – LWVG –) in der Fassung vom 11.02.2008 (GVOBl. Schl.-H. 2008 S. 86) in Verbindung mit den §§ 19 und 24 der Satzung des Gewässerbewirtschaftungsverbandes Baltic – Neustädter Bucht in der z. Zt. gültigen Fassung wird bekannt gemacht:

Die Verbandsversammlung hat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019
am 28. November 2018 beschlossen.

Jedes  Verbandsmitglied kann Einsicht in die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan und dessen Anlagen nehmen. Die Einsichtnahme ist in der Geschäftsstelle des Verbandes, Brückstraße 13, 23730 Neustadt, während der Geschäftszeiten oder nach Terminvereinbarung ab sofort möglich.

Neustadt, 29.11.2018          Rolf Karstens, Verbandsvorsteher

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2018


Gemäß § 9 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes zum Gesetz über die Wasser- und Bodenverbände (Landeswasserverbandsgesetz – LWVG –) in der Fassung vom 11.02.2008 (GVOBl. Schl.-H. 2008 S. 86) in Verbindung mit den §§ 19 und 24 der Satzung des Gewässerbewirtschaftungsverbandes Baltic – Neustädter Bucht in der z. Zt. gültigen Fassung wird bekannt gemacht:

Die Verbandsversammlung hat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018
am 22. November 2017 beschlossen.

Jedes  Verbandsmitglied kann Einsicht in die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan und dessen Anlagen nehmen. Die Einsichtnahme ist in der Geschäftsstelle des Verbandes, Brückstraße 13, 23730 Neustadt, während der Geschäftszeiten oder nach Terminvereinbarung ab sofort möglich.

Neustadt, 06.12.2017          Rolf Karstens, Verbandsvorsteher

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2017

Gemäß § 9 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes zum Gesetz über die Wasser- und Bodenverbände (Landeswasserverbandsgesetz – LWVG –) in der Fassung vom 11.02.2008 (GVOBl. Schl.-H. 2008 S. 86) in Verbindung mit den §§ 19 und 24 der Satzung des Gewässerbewirtschaftungsverbandes Baltic – Neustädter Bucht in der z. Zt. gültigen Fassung wird bekannt gemacht:

Die Verbandsversammlung hat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017
am 12. Dezember 2016 beschlossen.

Jedes  Verbandsmitglied kann Einsicht in die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan und dessen Anlagen nehmen. Die Einsichtnahme ist in der Geschäftsstelle des Verbandes, Brückstraße 13, 23730 Neustadt, während der Geschäftszeiten oder nach Terminvereinbarung ab sofort möglich.

Neustadt, 14.12.2016          Thorsten Lorenzen, Verbandsvorsteher

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2016

Gemäß § 9 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes zum Gesetz über die Wasser- und Bodenverbände (Landeswasserverbandsgesetz – LWVG –) in der Fassung vom 11.02.2008 (GVOBl. Schl.-H. 2008 S. 86) in Verbindung mit den §§ 19 und 24 der Satzung des Gewässerbewirtschaftungsverbandes Baltic – Neustädter Bucht in der z. Zt. gültigen Fassung wird bekannt gemacht:

Die Verbandsversammlung hat die  Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das  Haushaltsjahr 2016
am 18. November 2015 beschlossen.

Jedes  Verbandsmitglied kann Einsicht in die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan und dessen Anlagen nehmen. Die Einsichtnahme ist in der Geschäftsstelle des Verbandes, Brückstraße 13, 23730 Neustadt, während der Geschäftszeiten oder nach Terminvereinbarung ab sofort möglich.

Neustadt, 27.11.2015          Thorsten Lorenzen, Verbandsvorsteher

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2015

Gemäß § 9 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes zum Gesetz über die Wasser- und Bodenverbände (Landeswasserverbandsgesetz – LWVG –) in der Fassung vom 11.02.2008 (GVOBl. Schl.-H. S. 86) in Verbindung mit den §§ 19 und 24 der Satzung des Gewässerbewirtschaftungsverbandes Baltic – Neustädter Bucht in der z. Zt. gültigen Fassung wird bekannt gemacht:

Die Verbandsversammlung hat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015
am 17. Dezember 2014 beschlossen.

Jedes Verbandsmitglied kann Einsicht in die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan und dessen Anlagen nehmen. Die Einsichtnahme ist im Büro des Verbandsvorstehers, Dörpstraat 10, 23730 Klein Schlamin, nach Terminvereinbarung ab sofort möglich.

Klein Schlamin, 18.12.2014          Thorsten Lorenzen, Verbandsvorsteher

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2014

Gemäß § 9 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes zum Gesetz über die Wasser- und Bodenverbände (Landeswasserverbandsgesetz – LWVG –) in der Fassung vom 11.02.2008 (GVOBl. Schl.-H. S. 86) in Verbindung mit den §§ 19 und 24 der Satzung des Gewässerbewirtschaftungsverbandes Baltic – Neustädter Bucht in der z. Zt. gültigen Fassung wird bekannt gemacht:

Die Verbandsversammlung hat die  Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014
am 17. Dezember 2013 beschlossen.

Jedes Verbandsmitglied kann Einsicht in die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan und dessen Anlagen nehmen. Die Einsichtnahme ist im Büro des Verbandsvorstehers, Dörpstraat 10, 23730 Klein Schlamin, nach Terminvereinbarung ab sofort möglich.

Klein Schlamin, 18.12.2013          Thorsten Lorenzen, Verbandsvorsteher

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2013

Gemäß § 9 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes zum Gesetz über die Wasser- und Bodenverbände (Landeswasserverbandsgesetz – LWVG –) in der Fassung vom 11.02.2008 (GVOBl. Schl.-H. S. 86) in Verbindung  mit den §§ 19 und 24 der Satzung des Gewässerbewirtschaftungsverbandes Baltic – Neustädter Bucht  in der z. Zt. gültigen Fassung  wird  bekannt  gemacht:

Die Verbandsversammlung hat die  Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013
am 19. Dezember 2012 beschlossen.

Jedes Verbandsmitglied kann Einsicht in die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan und dessen Anlagen nehmen. Die Einsichtnahme ist im Büro des Verbandsvorstehers, Dörpstraat 10, 23730 Klein Schlamin, nach Terminvereinbarung ab sofort möglich.

Klein Schlamin, 21.12.2012             Thorsten Lorenzen, Verbandsvorsteher

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2012

Gemäß § 9 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes zum Gesetz über die Wasser- und Bodenverbände (Landeswasserverbandsgesetz – LWVG -) in der Fassung vom 11.02.2008 (GVOBl. Schl.-H. S. 86) in Verbindung mit den §§ 23 und 35 der Satzung des Gewässerbewirtschaftungsverbandes Baltic – Neustädter Bucht in der z. Zt. gültigen Fassung wird bekannt gemacht:

Die Verbandsversammlung hat die  Haushaltssatzung und  den Haushaltsplan  für das  Haushaltsjahr 2012
am 14. Dezember 2011 beschlossen.

Jedes Verbandsmitglied kann Einsicht in die  Haushaltssatzung, den Haushaltsplan und dessen Anlagen nehmen. Die Einsichtnahme ist im Büro des Verbandsvorstehers, Dörpstraat 10, 23730 Klein Schlamin,  nach Terminvereinbarung ab sofort möglich.


Klein Schlamin, 19.12.2011          Thorsten Lorenzen, Verbandsvorsteher
 

3. Die Satzung - GBV

Hier finden Sie die 2. Nachtragssatzung des Gewässerbewitschaftungsverbandes Baltic - Neustädter Bucht, die am 08.02.2015 in Kraft getreten ist, als PDF:

DOWNLOAD: 2. Nachtragssatzung zur Satzung des Gewässerbewitschaftungsverbandes Baltic - Neustädter Bucht
 
 
Hier finden Sie die 1. Nachtragssatzung des Gewässerbewitschaftungsverbandes Baltic - Neustädter Bucht, die am 31.05.2011 in Kraft getreten ist, als PDF:
 
DOWNLOAD: 1. Nachtragssatzung zur Satzung des Gewässerbewitschaftungsverbandes Baltic - Neustädter Bucht
 

Hier finden Sie die aktuelle Satzung des Gewässerbewitschaftungsverbandes Baltic - Neustädter Bucht, die am 18.12.08 in Kraft getreten ist, als PDF:

DOWNLOAD, 5 MB: Satzung 2008 Gewässerbewitschaftungsverband Baltic - Neustädter Bucht

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