1. Die Verbandsgremien
2. Die Schauordnung
3. Das Verbandsgebiet
4. Satzung des WBV 
5. Links

1. Die Verbandsgremien

DER VORSTAND

Verbandsvorsteher

Rolf Karstens
Ruhleben, 23730 Neustadt
 

Vorstandsmitglieder

Cord Nissen, Wintershagen (Stellvertretender Verbandsvorsteher)
S. H. Herzog Christian von Oldenburg, Güldenstein
Jochen Kluvetasch, Rettin
Andreas Hansen, Rettin
Martin Kollmann, Sierhagen
Martin de la Motte, Krummbek

 

DER AUSSCHUSS

Wahlbezirk 1

Jens Behrens, Beschendorf
Volker Lamp, Wahrendorf
Henning Kohlsaat, Beschendorf
Lutz Schlünzen, Nienrade (Ersatzmitglied)


Wahlbezirk 2    

Moritz-Alexander Hanssen, Kniphagen
Hendrik Weidemann, Hobstin
Klaus-Dieter Paulsen, Halendorf
Michael Schumacher, Langenhagen
Claus-Henning Prüß, Griebel
Wolfgang Reimer, Schönwalde (Ersatzmitglied)


Wahlbezirk 3  

Horst Bichel, Klaushorst
Christian Holm, Kassau
Reiner Borchers, Hasselburg
Bernd Deckert, Bujendorf
Jörg Bonde, Sibstin
Heiko Hamer, Altenkrempe
Christoph Markmann, Stolpe (Ersatzmitglied)


Wahlbezirk 4

Klaus Heldt, Groß Schlamin
Astrid Hansen, Bentfeld
Lasse Garken, Klein Schlamin
Simon Ziemer, Kasseedorf
Arnd Wilkens, Stegelbusch
Renke Kurth, Groß Schlamin (Ersatzmitglied)


Wahlbezirk 5

Jürgen Makoben, Roge
Klaus-Peter Pflug-Kreinbring, Oevelgönne
Axel Schwarzburger, Oevelgönne
Wolfgang Nitz, Roge (Ersatzmitglied)


Wahlbezirk 6

Boy Hoff, Neustadt
Kai Hansen, Rettin
Christian Kluvetasch, Rettin
Henry-Karl Heinecke, Dörpstede (Ersatzmitglied)
 

DIE SCHAUBEAUFTRAGTEN

Schaubezirk    1

Plunkau, Kassau, Griebel
Claus-Henning Prüß, Griebel
Torsten Venohr, Kassau
 

Schaubezirk    2

Sierhagen, Stolpe, Roge
Martin Kollmann, Sierhagen
Ole Makoben, Roge
Dietmar Werner, Stolpe
 

Schaubezirk    3 

Altenkrempe, Sibstin, Hasselburg
Jörg Bonde, Sibstin
Heiko Hamer, Altenkrempe
Hendrik Weidemann, Leest
 

Schaubezirk    4

Schönwalde, Kasseedorf, Scheelholz, Langenhagen
Wolfgang Reimer, Mönchneversdorf
Michael Schumacher, Langenhagen
Peter Seehusen, Rethwisch
 

Schaubezirk    5

Hobstin, Kniphagen, Halendorf
Moritz-Alexander Hanssen, Kniphagen
Henning Meyer, Stolperhufen
Klaus-Dieter Paulsen, Halendorf
 

Schaubezirk    6 

Nienrade, Beschendorf, Manhagen
Jens Behrens, Beschendorf
Henning Kohlsaat, Beschendorf
Lutz Schlünzen, Nienrade
 

Schaubezirk    7 

Wahrendorf, Marxdorf, Lensahn, Harmsdorf
Jan-Carsten Deicke, Vogelsang
Jan Grimm, Hobstin
Rayk Schlünzen, Nienrade
 

Schaubezirk    8

Groß Schlamin, Bentfeld, Logeberg
Detlev Bähnke, Klein Schlamin
Klaus Heldt, Groß Schlamin
Volker Schwarten, Logeberg
 

Schaubezirk    9

Neustadt, Merkendorf, Beusloe
Dirk Gültzow, Neustadt
Rolf Karstens, Ruhleben
Simon Ziemer, Logeberg
 

Schaubezirk  10

Schashagen, Brodau, Brenkenhagen
Martin de la Motte, Krummbek
Max de la Motte, Brodau
Jens Söhl, Hobstin
 

Schaubezirk  11 

Sierksdorf, Roge, Oevelgönne
Cord Nissen, Wintershagen
Klaus-Peter Pflug-Kreinbring, Oevelgönne
Fabian Roth, Oevelgönne
 

Schaubezirk  12

Neustadt, Rettin, Pelzerhaken
Andreas Hansen, Rettin
Henry-Karl Heinecke, Dörpstede
Christian Kluvetasch, Rettin

2. Die Schauordnung

des Wasser- und Bodenverbandes Neustädter Binnenwasser

Der Vorstand des Wasser- und Bodenverbandes Neustädter Binnenwasser hat beschlossen, gemäß §§ 44 und 45 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz WVG) vom 12.02.1991 (BGBl. I S 405), geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 15. Mai 2002 (BGBl. I S 1578) in Verbindung mit § 7 der Satzung in der geltenden Fassung nachstehende Schauordnung zu erlassen, die zum 01. April 2024 in Kraft tritt:

Grundlage für die Unterhaltungsarbeiten und die Verbandsschau ist die Satzung. Schauführer ist der Verbandsvorsteher. 
Die Unterhaltungsarbeiten werden in der Zeit vom 15.07. eines Jahres bis zum 15.03. des Folgejahres ausgeführt. Die Unterhaltungsarbeiten an den Verbandsgewässern dürfen nur von Personen mit dem 
„Sachkundenachweis zur schonenden Gewässerunterhaltung“ ausgeführt werden.

Bei der Unterhaltung ist Folgendes zu beachten:

  • Einhaltung des Bundesnaturschutzgesetzes (§ 30) und Biotopschutz 
  • Einhaltung der Managementpläne in den FFH Gebieten

Verbandsschau
Ziel der Verbandsschau ist es, den schadlosen Abfluss des Niederschlagswassers in den Verbandsgewässern zu gewährleisten.

Schaubeauftragte
Die Schaubeauftragten werden mit der Einladung zur Verbandsschau über den Schautermin informiert und erhalten die erforderlichen Unterlagen.
Aufgabe der Schaubeauftragten ist es, den Unterhaltungsbedarf an den Verbandsgewässern festzustellen. Hierzu gehören die offenen Gewässer, die „Uferbegleitende Vegetation“, die Rohrleitungen und die baulichen Anlagen im Anlagenverzeichnis des WBV.
Erforderliche Arbeiten an den Verbandsgewässern sind zu protokollieren und im Rahmen der Wasserschau der Geschäftsstelle zu übermitteln. 
Im Unterhaltungszeitraum koordiniert der Schaubeauftragte die Unterhaltungsarbeiten.

Protokoll
Das Protokoll wird den Schaubeauftragten als Vordruck zur Verfügung gestellt.
In das Protokoll werden die zu unterhaltenden Gewässerstrecken eingetragen und an die Geschäftsstelle übermittelt. Aus den Protokollen der 12 Schaubezirke wird durch die Geschäftsstelle eine Auftragsliste für den Unternehmer zusammengestellt. Diese Auftragsliste bekommen die Schaubeauftragten und der Unternehmer als Liste zugeschickt.
Die Auftragsliste soll im Unterhaltungszeitraum abgearbeitet werden.

Weitere Beschränkungen § 6 der Verbandssatzung
Protokolliert wird:

  • Fließbehinderungen in offenen Gewässern
  • Erschwernisse der Unterhaltung durch „Uferbegleitende Vegetation“
  • Lagerung von Schutt, Müll, Grünschnitt und sonstigen Gegenständen am Gewässer
  • Verunreinigung von Gewässern
  • Unsachgemäß errichtete Zäune, die eine Unterhaltung erschweren
  • Schäden an Deichen und Dämmen
  • Schäden an Rohrleitungen 
  • Schäden an Kontrollschächten
  • Schäden an baulichen Anlagen

Rolf Karstens
Verbandsvorsteher
Wasser- und Bodenverband Neustädter Binnenwasser

 

Schauordnung des Wasser- und Bodenverbandes Neustädter Binnenwasser als PDF DOWNLOAD 1 MB: 
Schauordnung gültig ab 01. April 2024

3. Das Verbandsgebiet

Karte des Verbandsgebietes mit den Gemeinden 
Altenkrempe, Beschendorf, Kasseedorf, Neustadt in Holstein, Schashagen, Schönwalde und Sierksdorf.

Die Gebietskarte kann auch als PDF heruntergeladen werden (ca. 10 MB): Gebietskarte Wasser- und Bodenverband Neustädter Binnenwasser
 

Viel Wasser im Verbandsgebiet

Oberflächenwasser sammelt sich auf den vielen Flächen im Verbandsgebiet und wird in unterirdischen Kanälen und Bächen in die Ostsee abgeleitet. 
Dabei helfen 4 Schöpfwerke - in Altenkrempe, Jarkau, Rogerfelde und in Rettin - und ein Gewässernetz von insgesamt 270.000 m, dass es bei Starkregen nicht übermäßig zu Überschwemmungen kommen kann. Der WBV Neustädter Binnenwasser gewährleistet mit seinen Projekten den Abfluss des Oberflächenwassers in seinem Gebiet. 

4. Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Neustädter Binnenwasser 

Hier finden Sie die aktuelle Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Neustädter Binnenwasser vom Februar 2024: 

2. Nachtragssatzung des Wasser- und Bodenverbandes Neustädter Binnenwasser 2024 (pdf 1 MB)

 

Hier finden Sie die aktuelle Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Neustädter Binnenwasser vom November 2019: 

1. Nachtragssatzung 2019 WBV Neustädter Binnenwasser (pdf 1 MB)

 

Hier finden Sie die aktuelle Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Neustädter Binnenwasser vom November 2019: 

Anlage 1 zur 1. Nachtragssatzung des Wasser- und Bodenverbandes Neustädter Binnenwasser 2019 (pdf 5 MB)

 

Hier finden Sie die aktuelle Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Neustädter Binnenwasser vom November 2014: 

Satzung_2014 WBV Neustaedter_Binnenwasser (pdf 1 MB)

oder über die Website des Kreises Ostholstein: 

Kreis Ostholstein Satzung 2014

 

Hier finden Sie die alte Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Neustädter Binnenwasser vom November 2008:

Satzung 2008 WBV Neustädter Binnenwasser (pdf 5 MB)

4. Links

Weiterführende Informationen

Wasser- und Bodenverband Ostholstein
www.wbv-oh.de

Landesverband der Wasser- und Bodenverbände
www.lwbv.de

Wasser Otter Mensch e.V. - Verein für Ökosystemschutz und -nutzung
www.wasser-otter-mensch.de

Informationen zur EG-Wasserrahmenrichtlinie
www.umweltbundesamt.de
www.lwbv.de

Wasserrahmenrichtlinie auf dem Landesportal Schleswig-Holstein
www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/kueste-wasser-meer/wasserrahmenrichtlinie
 

Neustädter Anglerverein v. 1936 e.V. 
www.nav1936.de

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